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Persönlichkeiten der Freiburger Schule Hans Grossmann-Doerth

Hans Grossmann-Doerth (1894–1944) studierte in München und Hamburg Rechtwissenschaften. Nach der Promotion 1923 (Die Schuldfolgen des künftigen Strafrechts) folgte eine Anstellung als Amtsrichter in Hamburg. 1928 habilitierte sich Großmann-Doerth mit einer vielbeachteten Arbeit zum Thema Die Grundformen des Überseekaufs. 1930 nahm Großmann-Doerth einen Ruf an die deutsche Universität nach Prag auf einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an.

Portrait von Hans Grossmann-Doerth

1933 wechselte er als planmäßiger außerordentlicher Professor für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht sowie für Bürgerliches Recht an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. In seiner Antrittsvorlesung am 11. Mai 1933 sprach er zum Thema Selbstgeschaffenes Recht der Wirtschaft und staatliches Recht, in der er die Kernthesen seines eigenen Ansatzes vorstellte – Thesen, die später auch zentral für das Konzept der Freiburger Schule wurden. In den folgenden Jahren entfaltete sich eine intensive Zusammenarbeit mit Walter Eucken und Franz Böhm. Am 18. Juli 1939 wurde Großmann-Doerth zum Wehrdienst einberufen und starb im März 1944 an der Ostfront.

Aufgrund seines frühen Todes wurde er in der wissenschaftlichen Literatur bislang kaum beachtet, war jedoch neben Eucken und Böhm einer der Begründer der Freiburger Schule. Er gab dem ordoliberalen Gedankengut eigene Impulse und trieb die gemeinsame Arbeit innerhalb der Freiburger Gruppe maßgeblich voran. Großmann-Doerth beschäftigte sich unter anderem auch mit dem Gedanken des starken Staates, der die Partikularinteressen Einzelner wirksam abwehren kann.

Weitere Informationen

Blaurock, Uwe/Goldschmidt, Nils/Hollerbach, Alexander (Hrsg.): Das selbstgeschaffene Recht der Wirtschaft. Zum Gedenken an Hans Großmann-Doerth (1894-1944).